Antrag auf Einführung eines integrierten Parkraummanagementsystems (Januar 2021)
Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge die Einführung eines integrierten Parkraummanagementsystems beschließen. Dies umfasst insbesondere
- Die Einführung eines Parkleitsystems zwischen den touristisch genutzten Parkplätzen.
- Deutlichere Kenntlichmachung der erlaubten und nicht erlaubten Parkmöglichkeiten außerhalb der Parkplätze.
- Aufstellung von deutlichen Informationstafeln an den touristisch genutzten Parkplätzen zur Bewerbung der Nutzung des ÖPNV und von Fahrradwegen (z. B. durch Abdruck von Fahrplänen und Fahrzeiten und Radwegekarten).
- Blockade von nicht erlaubten Parkmöglichkeiten an den besonders durch den Ausflugsverkehr frequentierten Örtlichkeiten (z. B. Hofacker, Schleifweg). Dies sollte auch Privatgrundstücke umfassen und ist mit den betroffenen Grundstückseigentümer*innen abzustimmen.
- Blockade von nicht erlaubten Durchfahrtswegen durch Klapppfosten o. ä. Die Durchfahrtsmöglichkeit für Anlieger (insb. landwirtschaftlicher Verkehr) ist dabei stets zu gewährleisten und mit den Anliegern abzustimmen.
- Abstimmung der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die kommunale Verkehrsüberwachung auf die besonders intensiv frequentierten Zeitpunkte am Wochenende (z. B. Kirschblüte, schneereiche Wochenenden, etc.). Sofern sich der Beitritt zum Zweckverband weiter verzögert, erfolgt die Überwachung des ruhenden Verkehrs bereits im Rahmen der geschlossenen Zweckvereinbarung.
- Die spätere Einführung eines moderaten Nutzungsentgelts für die touristisch genutzten Parkplätze bleibt ausdrücklich eine Option. Die Bewertung erfolgt 1 Jahr nach Einführung der zuvor genannten Maßnahmen.
- Ein weiterer Zubau an Parkplätzen wird ausdrücklich nicht angestrebt.
- Die Mittel für die Konzeption und Umsetzung des integrierten Parkraummanagements sind im Haushalt 2021 vorzusehen.
Begründung
Kalchreuth ist ein beliebter Ausflugsort für die Einwohner*innen der Großstädte Nürnberg, Fürth, Erlangen. Regelmäßig führt dies bei schönem Ausflugswetter und zu besonderen Zeitpunkten (z. B. Kirschblüte, Laubfärbung im Herbst, schneereiche Wintertage) zu einer Überlastung der vorhandenen, touristisch genutzten Parkplätze und zu teilweise chaotischen Szenen, was zunehmend Probleme für die Einwohner*innen und die Landwirte Kalchreuths bereitet. Dazu gehören wildes Parken in privaten Gärten (insb. Kirschgärten), Verkehrsstauungen, Gefährdung von Besucher*innen durch Parkverkehr, Blockade von Rettungswegen, u. ä. Die Akzeptanz der Auswüchse des Parkverkehrs in der Kalchreuther Bevölkerung ist kaum mehr vorhanden.
Während der Besuch von Ausflugsgästen grundsätzlich zu begrüßen ist, müssen die negativen Auswirkungen für die Bevölkerung und die Natur minimiert werden. Die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel (ÖPNV, Fahrrad) muss gefördert werden. Durch die Zusammenführung und systematische Nutzung neuer (z. B. Parkleitsystem) und vorhandener oder beschlossener Maßnahmen (z. B. kommunale Verkehrsüberwachung) soll dies erreicht werden.
Antrag zum Anlegen von Blühstreifen und Blühflächen auf kommunalen Grünflächen (Januar 2021)
Die Lebensbedingungen für Blühpflanzen und Blüten bestäubende Insekten haben sich in den letzten Jahrzehnten dramatisch verschlechtert. Überdeutlich ist dies an den hohen Verlusten der Honigbienenvölker in den letzten Jahren zu erkennen. Noch dramatischer ist die Situation bei den Wildbienen: Die Mehrzahl der550 Wildbienenarten (dazu gehören auch Hummeln) stehen auf der roten Liste, viele Arten sind bereits ausgestorben. Das gilt nicht nur für die Wildbiene, sondern auch für andere Insektenarten wie Schmetterlinge und Käfer, die teilweise auf eine ganz bestimmte Pflanzenart als Nahrungsquelle für sich oder ihre Larven angewiesen sind.
Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, ist der Meinung: „Den Rückgang der Vielfalt und Arten aufzuhalten, ist daher eine zentrale Herausforderung für alle Akteure. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den Städten und Gemeinden sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern zu.“ (Vorwort INSEKTENSCHUTZ IN DER KOMMUNE, herausgegeben vom Deutschen Städte- und Gemeindebund 2020, abzurufen unter: www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2020/Insektenschutz%20in%20Kommunen/)
Wir wissen, dass die Gemeinde Kalchreuth im Jahr 2020 bereits verschiedene Saatmischungen für Blühstreifen ausprobiert und wertvolle Erfahrungen damit gesammelt hat. Zudem ist uns bewusst, dass die Gemeinde Ausgleichsflächen und Ökokonto-Flächen biologisch aufwertet und die gesetzlichen Verpflichtungen damit erfüllt bzw. sogar übertrifft.
Allerdings kann man nie genug dafür tun, um das Insektensterben zu stoppen und unsere Naturlandschaft zu erhalten. Es gibt noch viel weiteres Potenzial für die Anlage weiterer Blühstreifen, insbesondere innerhalb der Ortsgrenzen. Neben der ökologischen Aufwertung solcher bisheriger Grünstreifen tragen weitere Blühflächen zur Aufwertung des Ortsbildes bei, was in einem Ausflugsort wie Kalchreuth besonders wichtig ist. Die Akzeptanz der Öffentlichkeit gegenüber Naturschutzmaßnahmen wird dadurch insgesamt verbessert. Zudem sollen die Kalchreuther*innen dazu angeregt werden, auch innerhalb privater Flächen entsprechende Blühstreifen anzulegen.
Antrag
Die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen stellt deshalb folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge einen Maßnahmenkatalog aus verschiedenen Maßnahmen zur innerörtlichen Anlage von insektenfreundlichen Blühflächenbeschließen:
- Anlage von insektenfreundlichen und vielfältigen Blühstreifen bzw. Blühflächenüber die bereits bestehenden und geplanten Flächen hinaus auf innerörtlichen kommunalen Grünflächen. Die Gemeinde Kalchreuth setzt sich zum Ziel, jede noch so kleine Grünfläche in eine Blühfläche umzuwandeln.
- Mögliche gemeindliche (bzw. in öffentlicher Hand befindliche) Flächen für entsprechende Maßnahmen werden geprüft und noch in diesem Jahr in Blühflächen umgewandelt, dabei kommen folgende Flächen in Betracht:
- an Straßenrändern und Straßenbanketten, wie z.B. zwischen Kalchreuth und Käswasser/Ecke Rathausstraße, zwischen Kalchreuth und Röckenhof, entlang der Fürther Straße bis zum Sportplatz, entlang der Erlanger Straße/ Ecke Hallerstraße, in den Pflanzbeeten, entlang der Käswasserstraße, jeweils unter Beachtung der Verkehrssicherungspflicht
- an Spazierwegen, wie zum Beispiel in der Erlanger Straße entlang des Radwegs in Richtung Sklavensee
- entlang des Feldwegs vom RÜB2 Richtung Westen
- auf den gemeindeeigenen Flächen rund um da RÜB1
- an Ortseingangsbereichen, bspw. Fahrbahnteiler in Richtung Heroldsberg
- an Spielplätzen, wie dem Bewegungspark, sowie den Spielplätzen in Röckenhof, in Käswasser und in Kalchreuth
- auf sonstigen öffentlichen Grünflächen, wie z.B.an der Erlanger Straße, hinter dem Feuerwehrhaus, am Dorfweiher in Röckenhof, an der Grünfläche vom Schulspielplatz, sowie im Schulgarten, am Gelände des FCK, am Parkplatz Wallenrodstraße, an den Parkplätzen vor den Kindergärten.
- Bürgerinnen und Bürger sollen von der Gemeinde informiert und unterstützt werden, in ihren Gärten ebenfalls solche Blühstreifen anzulegen. Dazu wird über den Bauhof kostenfrei entsprechendes geeignetes Saatgut verteilt (je Haushalt Saatgut für max. 10m²).
- Landwirtinnen und Landwirte sollen von der Gemeinde Kalchreuth direkt informiert und zur Teilnahme an Förderprojekten angeregt werden, die dem Naturschutz und der Sicherung der Lebensgrundlage des Menschen zweckdienlich sind.
14.11.2019 Eingabe "Radwegekonzept" nicht zugelassen
Unten stehende Eingabe wurde vom Bürgermeister bei der Gemeinderatssitzung am 14.12.2019 nicht zugelassen. Es erfolgt keine Abstimmung,
Eingabe zum Radwegekonzept des Landkreises ERH
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Kalchreuth machen folgende Eingabe an den Gemeinderat zur Beschlussfassung. Sie machen darüber hinaus die Eingabe, über die einzelnen Punkte gesondert abzustimmen:
- Die Gemeinde Kalchreuth strebt an, in das Radwegenetz des Landkreises Erlangen-Höchstadt aufgenommen zu werden, um ein zusammenhängendes Radwegenetz im gesamten Landkreis zu gewährleisten.
- Die Gemeinde Kalchreuth sorgt dafür, dass innerhalb der Ortschaft Kalchreuth Schutzstreifen für Fahrradfahrer*innen (laut §42 Abs. 6 Nr. 1 g StVO) am rechten, sowie am linken Fahrbahnrand angebracht werden.
- a) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Heroldsberger Straße angebraucht.
- b)Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Hallerstraße angebracht
- c) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang des Dorfplatzes angebracht.
- d) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Weißgasse angebracht.
- e) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Schulstraße angebracht
- f) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Röckenhofer Straße angebracht
- g) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Erlanger Straße angebracht.
- h) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Buchenbühler Straße angebracht.
- i) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Fürther Straße angebracht.
- j) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Käswasserstraße angebracht.
- k) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Röckenhofer Hauptstraße Straße angebracht.
- l) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Unterschöllenbacher Straße angebracht.
- Die Gemeinde Kalchreuth setzt sich mit den jeweiligen Straßenbauämtern des Kreises und des Staates in Verbindung, um die jeweiligen Zuständigkeiten zu klären und um die Lücken im Radwegenetz innerorts zu schließen.
- Die Gemeinde Kalchreuth wendet sich an das zuständige Ingenieurbüro, das mit dem Radwege-Konzept des Landkreises ERH betraut ist und schlägt vor, die Möglichkeit von Schutzstreifen in das Radwegekonzept des Landkreises mit einzubeziehen.
Begründung:
In der letzten Sitzung des Gemeinderats am 17.10.2019 wurde das Radwegekonzept des Landkreises besprochen und darauf hingewiesen, dass die Kommunen bis zum 4.12.2019 konkrete Vorschläge beim Landkreis einreichen sollen.
Dies heißen wir für gut und möchten es unterstützen. Wir möchten die bisherigen Vorschläge dahingehend erweitern, dass wir innerhalb der Gemeinde Kalchreuth sichere Wege für Fahrradfahrer*innen für dringend erforderlich halten.
Insbesondere halten wir für dringend erforderlich, dass der Alltags-Radverkehr durch den Ort von Seiten der Gemeinde vor allem für Schulkinder und ältere Radfahrer*innen sicherer gemacht wird.
14.11.2019 Eingabe "energieneutrale Gemeinde" nicht zugelassen
Unten stehende Eingabe wurde vom Bürgermeister bei der Gemeinderatssitzung am 14.12.2019 nicht zugelassen. Es erfolgt keine Abstimmung,
Eingabe zur energieneutralen Gemeinde Kalchreuth
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Kalchreuth machen folgende Eingabe an den Gemeinderat zur Beschlussfassung:
- Die Gemeinde Kalchreuth strebt an, energieneutral zu werden. Stromerzeugung durch regenerative Energien und deren Speicherung ist dazu der passende erste Schritt.
- Die Gemeinde Kalchreuth erweitert die Analyse und Beratung durch eine Energieberaterfirma dahingehend, dass nicht nur die gemeindeeigenen Dachflächen, sondern die im gesamten Gemeindegebiet vorhanden Dachflächen einbezogen werden.
- Es ist durch die beauftragte Firma darüber hinaus zu prüfen, ob auf dem Kalchreuther Gemeindegebiet auch andere Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung möglich sind.
- Die Gemeinde Kalchreuth erkundigt sich an fachlichen Stellen, bei Beispielgemeinden und bestehenden entsprechenden Genossenschaften über die Gründung einer Bürgergenossenschaft zum Zweck der regenerativen Energiegewinnung, Speicherung und Vermarktung.
- Die Gemeinde Kalchreuth strebt die Gründung einer wie in TOP 4 beschriebenen Genossenschaft an.
- Die Gemeinde Kalchreuth unterstützt die Gründung einer Genossenschaft zur regenerativen Energiegewinnung finanziell und verwaltungsmäßig, wenn eine Gründung von Bürger*innen gewünscht wird, die der Genossenschaft beitreten möchten.
- Die Gemeinde Kalchreuth prüft, inwiefern die Fahrzeuge, die Eigentum der Gemeinde sind zur angestrebten Energieneutralität beitragen (Stichwort: E-Mobilität).
Begründung:
In der Sitzung des Gemeinderates am 17.10.2010 wurde beschlossen, dass ein Sachverständiger beauftragt wird, die Gebäude der Gemeinde Kalchreuth für die Installation von Photovoltaikanlagen zu begutachten.
Diesen Beschluss heißen wir gut und möchten diesen auch unterstützen. Unser Anliegen ist es ihn aber dahingehend erweitern, dass wir unsere Gemeinde in Richtung Energieneutralität weiter entwickeln wollen. Mit Anschub und Unterstützung der Gemeinde Kalchreuth in dieser Angelegenheit kann ein wesentlicher Beitrag für den Erhalt der Umwelt geleistet werden. Um das Ziel einer energieneutralen Gemeinde zu erreichen, ist es aus unserer Sicht notwendig, dass der Ausbau von Photovoltaik bei den Bürger*innen der Gemeinde gefördert wird.
Klarheit zu schaffen, bei welchen Häusern eine Installation möglich ist, wäre dabei ein erster Schritt in die richtige Richtung.